Es gelten folgende Voraussetzungen für die Auszahlung der Tippgeber-Prämie:
Lexa-Immobilien behält sich das Recht vor, Immobilien-Tipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern uns mehrere Immobilien-Tipps zu ein und demselben Objekt zugehen, entsteht nur mit dem ersten Tippgeber eine Tippgeber-Vereinbarung.
Lexa-Immobilien behält sich das Recht vor, die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie (Tippgeber-Rahmenbedingungen) anzupassen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.