Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb   
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Die Rahmen­bedingungen

 

Es gelten folgende Vor­aus­setz­ung­en für die Auszahlung der Tipp­geber-Prämie:


  • Das Tippgeber-Formular ist uns ausgefüllt und original un­ter­schrie­ben zugegangen
  • Ihr Immobilien-Tipp bezieht sich auf ein Objekt in unserem Ein­zugs­ge­biet
  • Wir haben Ihren Objekttipp an­ge­nom­men, uns war die Ver­kaufs­ab­sicht des Eigentümers noch nicht bekannt, es ist noch kein anderer Makler mit der Vermarktung beauftragt und wir haben Ihnen Ihren Im­mo­bi­lien-Tipp bestätigt.
  • Wir haben den Alleinauftrag vom Eigentümer erhalten.
  • Wir haben aufgrund Ihres Tipps einen erfolgreichen Ver­trags­ab­schluss vermitteln können.
  • Die Maklerprovision ist voll­stän­dig bei uns ein­ge­gang­en

 

Lexa-Immobilien behält sich das Recht vor, Immobilien-Tipps ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Sofern uns mehrere Immobilien-Tipps zu ein und demselben O­bjekt zugehen, entsteht nur mit dem ersten Tipp­ge­ber eine Tippgeber-Vereinbarung.


Lexa-Immobilien behält sich das Recht vor, die Voraussetzungen für die Gewährung der Tippgeber-Prämie (Tippgeber-Rah­men­be­ding­ung­en) anzupassen. Der Rechtsweg ist aus­ge­schlossen.